Assistenzhunde e.V. bietet Ihnen eine Prüfung für Ihren Selbst oder Fremd ausgebildeten Assistenzhund an.
Unsere Fachprüferinnen stellen sich vor:
Evangelia Sindl Zugelassene Prüferin von Mensch-Hund-Gemeinschaften Hundeerzieherin & Verhaltensberaterin IHK Sachverständige für Assistenzhundewesen und Hundetraining |
Dagmar Tennhoff Zugelassene Prüferin von Mensch-Hund-Gemeinschaften Hundeerzieherin & Verhaltensberaterin IHK Sachverständige für Ausbildung und Prüfung von Assistenzhunden |
Auszug vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Das BMAS ist gemäß § 21 Absatz 4 AHundV berechtigt eine Auflistung mit prüfenden Personen und Verbänden zu veröffentlichen, die die Voraussetzungen des § 21Absatz 2 AHundV erfüllen. Prüfungen dieser Personen und Verbände gelten als qualifiziertim Sinne des § 21 Absatz 2 AHundV. Die Vorschrift bezieht sich auf Prüfungen von Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften, deren Ausbildungen vor dem 1. Juli 2023 begonnen haben und die ihre Ausbildung mit einer Prüfung bis zum 30. Juni 2024 abschließen werden bzw. in voran-gegangenen Jahren bereits abgeschlossen haben. Bei Ausbildungen, die ab dem 1.März 2023 beginnen, hat die Prüfung nach Anlage 6 der Verordnung zu erfolgen. Es handelt sich bei den hier aufgelisteten Prüferinnen und Prüfern somit nicht um akkreditierte Prüfer im Sinne des § 30 AHundV. Zur Akkreditierung beachten Sie bitte auch die Hinweise in den FAQ zu den neuen Regelungen in der Assistenzhundeverordnung.
Prüfungsziel ist der Nachweis der zu prüfenden Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft, dass der Hund erlernte Fähigkeiten auch außerhalb des häuslichen Umfeldes unter Alltagsbedingungen zeigen kann, das Team sicher und einwandfrei miteinander umgeht und der/die Hundehalter:in auch in Stresssituationen angemessen handelt.
Es ist unbedingt notwendig die Tauglichkeit einer Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft am Ende der Ausbildung zu überprüfen, um sicherzustellen, dass ein als Assistenzhund gekennzeichneter Hund einem definierten Qualitäts- und Ausbildungsstand entspricht. Denn nur dadurch kann langfristig eine uneingeschränkte Akzeptanz und Duldung in unserer Gesellschaft erreicht werden.
Diese Prüfungsordnung gilt für Prüfungen von Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften die unter die in der AHundV benannten Übergangsregelung fallen und bis 30.06.2024 geprüft werden. Es gelten die jeweils aktuell gültigen gesetzlichen Vorgaben.
Wir prüfen folgende Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften:
-Anzeige / Warnhunde (Diabetes/Epilepsie)
-Mobilität / LPF
-PSB / PTBS
Voraussetzungen
Gleichwohl, ob Sie Ihren Hund komplett selbst oder mit Unterstützung einer Ausbildungsstätte ausgebildet haben, oder einen fremd ausgebildeten Hund zur Prüfung vorstellen möchten, müssen Sie die folgend aufgelisteten Unterlagen zur Anmeldung Ihrer Teamprüfung vorlegen:
Unterlagen des Assistenznehmers
-
- eine Kopie des Identitätsnachweises (Personalausweis) des Menschen mit Behinderungen (und der weiteren Bezugsperson, sofern vorhanden);
- der Nachweis z.B. Schwerbehindertenausweis, ärztliche Bescheinigung über die med. Notwendigkeit für einen Assistenzhund
(konkret-individuelle Eignung) - ein Lichtbild des Menschen mit Behinderungen, des Hundes
(und der weiteren Bezugsperson, sofern vorhanden);
Unterlagen über den Hund
-
- einen Nachweis (z.B. Kopie des Heimtierausweis) über den Namen, die Rasse, das Geschlecht, Geburtsdatum des Hundes und den Nummerncode seines Mikrochip-Transponders;
- ein tierärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung des Hundes (nicht älter als 3 Monate)
Assistenzhunde, die vor dem Juli 2023 mit der Ausbildung begonnen und ihre Prüfung bis zum 30. Juni 2024 abgelegt haben, müssen nur die gesundheitliche Jahresuntersuchung (§ 25 AHundV) durchführen und ggf. nachweisen. - eine Kopie des Nachweises über die Ausbildung des Hundes; und
- eine Übersicht über die vom Hund geleisteten Hilfeleistungen.
- Kommandoliste
- Haftpflichtnachweis
Ich möchte mich anmelden - Antrag zur Prüfung
Ist Ihr Antrag zur Prüfung mit vollständigen Unterlagen bei uns eingegangen, melden sich unsere Fachprüfer telefonisch bei Ihnen zwecks Terminabsprache und weiteres Vorgehen.
Antrag zur Prüfung mit einer Vollmacht
Sie haben die Möglichkeit, eine Person Ihres Vertrauens z.B. die ausbildende Assistenzhundeschule zu beauftragen, stellvertretend für Sie den Antrag auf Prüfung zu stellen. Stellen Sie dieser Person eine Vollmacht dazu aus.
Datenschutz
Die Speicherung Ihrer persönlichen und personenbezogenen Daten aus Websitenformularen, Zahlungsinformationen aus Banküberweisungen, Anträgen zur Prüfung und Prüfungsunterlagen für Mensch Assistenzhund Gemeinschaften, sowie erforderliche Bescheinigungen für z.B. Behörden oder weitere Dritte, bleiben solange bestehen, wie dies durch gesetzliche Regelungen vorgeschrieben ist. Ihre Daten werden zur Erfüllung der Geschäftsabläufe an Dritte weitergegeben.
Fragen zu Ihren gespeicherten Daten richten Sie bitte an:
Telefon: 0 25 96/33 37 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Die Prüfungsgebühr für die theoretische und praktische Prüfung beträgt 595 Euro zuzüglich Fahrtkosten.
Anfahrtskosten:
Sie haben die Möglichkeit sich in Nordkirchen oder Worms prüfen zu lassen, in diesem Fall entstehen keine Anfahrtskosten.
Bevorzugen Sie eine Prüfung an Ihrem Wohnort werden folgende Anfahrtskosten je nach Prüferin ab 59394 Nordkirchen oder 67551 Worms berechnet:
bis 15 km / 15,00 EUR
bis 20 km / 25,00 EUR
bis 25 km / 35,00 EUR
bis 30 km / 45,00 EUR
bis 35 km / 55,00 EUR
bis 40 km / 65,00 EUR
bis 45 km / 75,00 EUR
weitere Entfernungen auf Anfrage
Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Rechnung über die voraussichtlichen Prüfungskosten.
Mit einer Anzahlung von 250 Euro gilt der vereinbarte Prüfungstermin als bestätigt.
Spätestens 5 Tage vor Prüfungstermin wird der Restbetrag fällig, ansonsten verfällt der Prüfungstermin.
Stornierung
Die Anzahlung von 250 € wird bei Stornierung als Aufwandspauschale berechnet und nicht erstattet.
Auslagen (Anreisekosten, Unterbringung und weitere Aufwendungen) sind erstattungsfähig, solange für diese noch keine Kosten angefallen sind.
Datenschutz
Die Speicherung Ihrer persönlichen und personenbezogenen Daten aus Websitenformularen, Zahlungsinformationen aus Banküberweisungen, Anträgen zur Prüfung und Prüfungsunterlagen für Mensch Assistenzhund Gemeinschaften, sowie erforderliche Bescheinigungen für z.B. Behörden oder weitere Dritte, bleiben solange bestehen, wie dies durch gesetzliche Regelungen vorgeschrieben ist. Ihre Daten werden zur Erfüllung der Geschäftsabläufe an Dritte weitergegeben.
Fragen zu Ihren gespeicherten Daten richten Sie bitte an:
Telefon: 0 25 96/33 37 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Begleitperson:
Auf Wunsch darf eine Begleitperson die Mensch Assistenzhund Gemeinschaft begleiten, ohne dabei Einfluss auf die Prüfung oder das Prüfungsgeschehen zu nehmen.
Bezugsperson:
Es besteht die Möglichkeit, dass eine Bezugsperson in die Prüfung mit einbezogen wird, soweit dies wegen des Alters oder der Behinderung des Prüflings erforderlich ist. In diesem Fall ist die Prüfungsleistung der Bezugsperson als Prüfungsleistung des Prüflings zu bewerten.
Terminplanung:
Wird Ihr Antrag zur Prüfung einer Mensch Assistenzhund Gemeinschaft angenommen, setzen sich unsere Fachprüferinnen telefonisch mit Ihnen zwecks Terminabsprache in Verbindung. Anschließend erhalten Sie eine Rechnung. Mit geleisteter Teilzahlung von 250 € (Re. Position: Fallkostenpauschale) gilt der vereinbarte Prüfungstermin als bestätigt.
Prüfungsstrecke:
Die Prüfungsstrecke sollte beinhalten:
-
- Ruhige und belebte Umgebung ( Wohngebiet und Einkaufzone)
- Zugang zu Geschäften und Gastronomie
- Überquerung belebter Straßen
- Benutzung von Aufzügen, öffentlichen Verkehrsmitteln, PKW
- Gesicherte Freilaufmöglichkeit zum Rückruftest
In der Regel findet die Prüfung im Wohn- und Lebensumfeld des Prüflings statt. Im Hinblick auf Fahrt- und Unterbringungskosten für die Fachprüferin, kann mit beiderseitigem Einvernehmen auch ein anderer Prüfungsort gewählt werden.
Hilfsmittel:
Der Hund darf nach einer Prüfungsaufgabe angemessen belohnt werden. Hilfsmittel wie Clicker, Pfeife, Spielzeuge, sind grundsätzlich erlaubt, sie werden dem Fachprüfer vor der Hilfe angezeigt.
Prüfungsablauf – Gesamtdauer max. 2 Stunden
Beginnend mit einer theoretischen Prüfung (etwa 30 Min.) im multiple Choice Verfahren, wird Hundehalterfachwissen zu folgenden Themen abgefragt:
-
- Körpersprache – Ausdrucksverhalten
- Grundlagen der Kommunikation und Sozialverhalten des Hundes
- Erkennen von Gefahrensituationen, Stress- & Überforderungszeichen beim Hund
- Kommunikation Mensch und Hund
- Grundlagen der Lerntheorien & Erziehung
- Gesundheit, Pflege, Fütterung, artgemäße Haltung,
- Spezifische Bedürfnisse des AHundes (Tierschutz, Ruhe – Spielzeit)
- Fachwissen zur jeweiligen Assistenzhundeart
- Zutrittsrechte der Mensch Assistenzhund Gemeinschaft
Die praktische Prüfung hat eine Dauer von etwa 60 – 90 Min. und wird individuell (z.B. Ruhepausen etc.) an die Bedürfnisse des Prüflings angepasst.
Überprüft wird gemäß Anlage 6 AHund Verordnung:
-
- Sozial - und Umweltverhalten
- Gehorsam
- Hilfeleistung je nach Assistenzhundeart (Anlage 4)
Hilfeleistungen die nicht während der Prüfung gezeigt werden können (z.B. Diabetes / Epilepsie) sind durch Videoaufzeichnungen und/oder Protokolle über drei Monate zu belegen.
In einem Abschlussgespräch wird die theoretische und praktische Prüfung reflektiert.
Der Hund sollte während der Prüfung grundsätzlich angeleint sein.
Folgende Führungsmittel sind erlaubt:
Halsband, Brustgeschirr ohne Zugwirkung, Leine. Halsbänder und Moxonleinen nur mit Zugstopp.
Überprüft wird auch das Tragen eines passenden Maulkorbes. Diesen bitte mitbringen.
Prüfungsbewertung:
Die jeweiligen Prüfungsleistungen werden mit „gut“, „ ausreichend“, oder „mangelhaft“ bewertet.
Die Prüfung ist bestanden, wenn die einzelnen Prüfungselemente jeweils mit mindestes ausreichend bewertet worden sind.
Wurde die Prüfung nicht bestanden, darf sie an einem neuen Prüftermin kostenpflichtig wiederholt werden.
Abbruch der Prüfung:
Treten folgende Situationen ein, kann die Prüfung nicht bestanden werden oder wird abgebrochen:
-
- Offensichtlich aggressives oder stark verängstigtes Verhalten des Hundes
- Krankheit des Hundes
- Tritt während der Prüfung ein Schaden für den Hund, den Prüfungskandidaten:in oder einen Dritten ein oder droht ein solcher, muss die Prüfung abgebrochen werden, wenn dies zur Abwendung eines Schadens erforderlich ist.
- Wenn erkennbar wird, dass der Hund mithilfe von Starkzwang oder aversiver Trainingsmethoden ausgebildet wurde.
- Unbeherrschtes Verhalten oder Gewalteinwirkung durch den/die Hundehalter:in
- Der Hund nicht durch den/die Hundehalter:in motivierbar ist
- Wiederholter Kontrollverlust über den Hund
- Anhaltendes Jaulen oder Bellen des Hundes
- Verdacht, dass der Hund medikamentös ruhiggestellt wurde
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie am Prüfungstag eine Prüfungsbescheinigung.
Die Prüfungsbescheinigung dient zusammen mit der Ausbildungsbescheinigung zur Beantragung der Anerkennung zum Assistenzhund § 12e Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BGG.
Noch fehlen in einigen Bundesländern die notwendigen Strukturen der zuständigen Ministerien.
Hier finden Sie online eine Übersicht zu den zuständigen Länderstellen für die Anerkennung und Kennzeichnung von Assistenzhunden gemäß Abschnitt 5 der Assistenzhunde-verordnung: